ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR IBO-SOFTWARE SHOPPILOT -
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ (Stand 4/2005)
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein
rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und IBO
Internet Software OHG für das oben bezeichnete IBO-Softwareprodukt. Das Softwareprodukt
umfasst Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und
Dokumentation in "Online-" oder elektronischen Format ("SOFTWAREPRODUKT"). Indem Sie das
SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich
einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den
Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das
SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden; Sie können es jedoch gegen
Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie dieses erhalten haben.
Das SOFTWAREPRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale
Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über
geistiges Eigentum. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieses EULA räumt Ihnen die folgenden Rechte ein:
1.1. Softwareprodukt. IBO räumt Ihnen als natürliche Person eine persönliche, nichtexklusive Lizenz
ein, Kopien der SOFTWARE zu dem alleinigen Zweck herzustellen und zu verwenden, Ihren Online-
Shop oder Ihre Website zu entwerfen, zu entwickeln und zu betreiben. Sie sind berechtigt, Kopien
des SOFTWAREPRODUKTS auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern zu installieren,
vorausgesetzt, Sie sind die einzige natürliche Person, die das SOFTWAREPRODUKT verwendet.
Sofern Sie eine juristische Person sind, gewährt Ihnen IBO das Recht, eine natürliche Person
innerhalb Ihrer Organisation zu bestimmen, die das Recht hat, das SOFTWAREPRODUKT in der
oben vorgesehenen Weise zu verwenden.
1.2 Elektronische Dokumente. Ausschließlich im Hinblick auf elektronische Dokumente, die in dem
SOFTWAREPRODUKT enthalten sind, sind Sie berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien
(entweder als Hardcopy oder in elektronischer Form) anzufertigen, vorausgesetzt, dass solche
Kopien ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden und nicht zur Veröffentlichung oder
Weiterverbreitung an Dritte gedacht sind.
1.3. Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des
SOFTWAREPRODUKTS auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu
speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das
SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computern zu installieren
oder auszuführen. Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht geteilt oder an mehreren
Computern gleichzeitig verwendet werden.
2 BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
2.1 Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und
Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit,
wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Beschränkung dies ausdrücklich gestattet.
2.2 Trennung von Komponenten. Das SOFTWAREPRODUKT wird als einzelnes Produkt lizenziert.
Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer
oder einem Internetserver zu trennen.
2.3 Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT oder Teile hiervon zu
vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf den Teil des
SOFTWAREPRODUKTs, der auf dem Internet-Server installiert wird. Sie dürfen also z.B. keine sog.
Mietshops anbieten, ohne dass hierüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen IBO und Ihnen
getroffen wurde.
2.5 Supportleistungen. IBO bietet Ihnen Supportleistungen in Verbindung mit dem
SOFTWAREPRODUKT ("Supportleistungen"). Die Supportleistungen können entsprechend den
IBO Geschäftsbedingungen genutzt werden. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Teil der
Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS
betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs. IBO ist berechtigt, die
technischen Daten, die Sie IBO als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für
geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, zu verwenden. IBO
verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym im Sinne des Datenschutzes zu
verwenden.
2.6 Übertragung der Software. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu
übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige
SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und der gedruckten
Materialien, aller Updates, dieses EULAs und die Empfängerin oder der Empfänger stimmt den
Bedingungen dieses EULAs zu. Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Update
handelt, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS
einschließen.
2.7 Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist IBO berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern
Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall
sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten
zu vernichten.
3. URHEBERRECHT. Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets",
die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder
Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei IBO oder deren Lieferanten. Das
SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale
Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das
SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere durch das Urheberrecht geschützte Material zu
behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie berechtigt sind, das SOFTWAREPRODUKT auf einem
einzelnen Computer zu installieren, vorausgesetzt, Sie bewahren das Original ausschließlich für
Sicherungs- und Archivierungszwecke auf. Sie sind nicht berechtigt, die das SOFTWAREPRODUKT
begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen.
4. HOSTLIZENZ. Das SOFTWAREPRODUKT beinhaltet genau eine HOSTLIZENZ. Die
HOSTLIZENZ gestattet es Ihnen den Teil der Software, die für den Internet Web-Server generiert
wird, neben der lokalen Verwendung, für eine einzige Internet-Domaine durch Ausführung der
entsprechenden Erstellungsfunktion im SOFTWAREPRODUKT zu installieren. Für die Wirksamkeit
der HOSTLIZENZ ist eine Registrierung notwendig, wozu Sie den Namen der Domaine angeben
müssen. Es ist nicht erlaubt einen so installierten Shop Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
5. PREVIEW, BETA und TESTLIZENZEN dürfen nur zu Testzwecken und nicht zum kommerziellen
Einsatz für maximal 100 Tage verwendet werden. Eine Erstellung eines öffentlichen Angebots mit
dem tatsächlich Verkäufe getätigt werden, ist nur bei Erwerb einer Volllizenz erlaubt. IBO übernimmt
bei solchen Lizenzen keinerlei Gewährleistung. Ansonsten gelten alle Bestimmungen dieser EULA,
wie für sonstige Lizenzen.
6. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder Sie noch
Ihre Kundinnen und Kunden das SOFTWAREPRODUKT oder Teile hiervon in irgendein Land
exportieren oder übermitteln, in das ein solcher Export oder eine solche Übermittlung durch die
jeweils anwendbaren US-Bestimmungen oder Gesetze oder deutschen Bestimmungen beschränkt
ist.
7. VERSCHIEDENES
Sofern Sie irgendwelche Fragen zu diesem EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt
mit IBO aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: IBO Internet Software OHG, Wehrstr. 6,
41199 Mönchengladbach, Germany, vorzugsweise per e-Mail eula@shoppilot.de.
8. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.
IBO Internet Software gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum
Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers (CD oder Download per Internet) das
SOFTWAREPRODUKT im wesentlichen gemäß der enthaltenen Dokumentation arbeitet. IBO ist
nicht ersatzpflichtig für irgendwelche Schäden, die aufgrund der Benutzung des
SOFTWAREPRODUKTs oder der Unfähigkeit das SOFTWAREPRODUKT zu benutzen, entstehen.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten
von IBO verursacht wurden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentliche Gerichte am
Sitz der IBO Internet Software zuständig. Es ist deutsches Recht anwendbar.
9. SALVATORSICHE KLAUSEL
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die
Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu
treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.