ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR IBO-SOFTWARE SHOPPILOT - 
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ (Stand 4/2005)

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag  ("EULA") ist ein 
rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und IBO 
Internet Software OHG für das oben bezeichnete IBO-Softwareprodukt. Das Softwareprodukt 
umfasst Computersoftware sowie  möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und 
Dokumentation in "Online-" oder elektronischen Format ("SOFTWAREPRODUKT"). Indem Sie das 
SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich 
einverstanden, durch die Bestimmungen dieses EULAs gebunden zu sein. Falls Sie den 
Bestimmungen dieses EULAs nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das 
SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden; Sie können es jedoch gegen 
Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie dieses erhalten haben.
Das SOFTWAREPRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale 
Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über 
geistiges Eigentum. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.

1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieses EULA räumt Ihnen die folgenden Rechte ein:
1.1. Softwareprodukt. IBO räumt Ihnen als natürliche Person eine persönliche, nichtexklusive Lizenz 
ein, Kopien der SOFTWARE zu dem alleinigen Zweck herzustellen und zu verwenden, Ihren Online-
Shop oder Ihre Website zu entwerfen, zu entwickeln und zu betreiben. Sie sind berechtigt, Kopien 
des SOFTWAREPRODUKTS auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern zu installieren, 
vorausgesetzt, Sie sind die einzige natürliche Person, die das SOFTWAREPRODUKT verwendet. 
Sofern Sie eine juristische Person sind, gewährt Ihnen IBO das Recht, eine natürliche Person 
innerhalb Ihrer Organisation zu bestimmen, die das Recht hat, das SOFTWAREPRODUKT in der 
oben vorgesehenen Weise zu verwenden.
1.2 Elektronische Dokumente. Ausschließlich im Hinblick auf elektronische Dokumente, die in dem 
SOFTWAREPRODUKT enthalten sind, sind Sie berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Kopien 
(entweder als Hardcopy oder in elektronischer Form) anzufertigen, vorausgesetzt, dass solche 
Kopien ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden und nicht zur Veröffentlichung oder 
Weiterverbreitung an Dritte gedacht sind.
1.3. Speicherung/Netzwerkverwendung. Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des 
SOFTWAREPRODUKTS auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerkserver, zu 
speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das 
SOFTWAREPRODUKT über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computern zu installieren 
oder auszuführen. Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht geteilt oder an mehreren 
Computern gleichzeitig verwendet werden.

2 BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN 
2.1 Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und 
Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln 
(Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, 
wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Beschränkung dies ausdrücklich gestattet.
2.2 Trennung von Komponenten. Das SOFTWAREPRODUKT wird als einzelnes Produkt lizenziert. 
Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer 
oder einem Internetserver zu trennen. 
2.3  Vermietung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT oder Teile hiervon zu 
vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf den Teil des 
SOFTWAREPRODUKTs, der auf dem Internet-Server installiert wird. Sie dürfen also z.B. keine sog. 
Mietshops anbieten, ohne dass hierüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen IBO und Ihnen 
getroffen wurde. 
2.5 Supportleistungen. IBO bietet Ihnen Supportleistungen in Verbindung mit dem 
SOFTWAREPRODUKT ("Supportleistungen"). Die Supportleistungen können entsprechend den 
IBO Geschäftsbedingungen genutzt werden. Jeder ergänzende Softwarecode, der Ihnen als Teil der 
Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS 
betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs. IBO ist berechtigt, die 
technischen Daten, die Sie IBO als Teil der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für 
geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, zu verwenden. IBO 
verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschließlich anonym im Sinne des Datenschutzes zu 
verwenden.
2.6 Übertragung der Software. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA dauerhaft zu 
übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige 
SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und der gedruckten 
Materialien, aller Updates, dieses EULAs und die Empfängerin oder der Empfänger stimmt den 
Bedingungen dieses EULAs zu. Wenn es sich bei dem SOFTWAREPRODUKT um ein Update 
handelt, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS 
einschließen.
2.7 Kündigung. Unbeschadet sonstiger Rechte ist IBO berechtigt, dieses EULA zu kündigen, sofern 
Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In einem solchen Fall 
sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten 
zu vernichten.

3.  URHEBERRECHT. Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, 
aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", 
die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder 
Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei IBO oder deren Lieferanten. Das 
SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale 
Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, das 
SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere durch das Urheberrecht geschützte Material zu 
behandeln, mit der Ausnahme, dass Sie berechtigt sind, das SOFTWAREPRODUKT auf einem 
einzelnen Computer zu installieren, vorausgesetzt, Sie bewahren das Original ausschließlich für 
Sicherungs- und Archivierungszwecke auf. Sie sind nicht berechtigt, die das SOFTWAREPRODUKT 
begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen.

4. HOSTLIZENZ. Das SOFTWAREPRODUKT beinhaltet genau eine HOSTLIZENZ. Die 
HOSTLIZENZ gestattet es Ihnen den Teil der Software, die für den  Internet Web-Server generiert 
wird, neben der lokalen Verwendung, für eine einzige Internet-Domaine durch Ausführung der 
entsprechenden Erstellungsfunktion  im SOFTWAREPRODUKT zu installieren. Für die Wirksamkeit 
der HOSTLIZENZ ist eine Registrierung notwendig, wozu Sie  den Namen der Domaine angeben 
müssen.  Es ist nicht erlaubt einen so installierten Shop Dritten zur Nutzung  zur Verfügung zu 
stellen. 

5. PREVIEW, BETA und TESTLIZENZEN  dürfen nur zu Testzwecken und nicht zum kommerziellen 
Einsatz für maximal 100 Tage verwendet werden. Eine Erstellung eines öffentlichen Angebots mit 
dem tatsächlich Verkäufe getätigt werden, ist nur bei Erwerb einer Volllizenz erlaubt. IBO übernimmt 
bei solchen Lizenzen keinerlei Gewährleistung. Ansonsten gelten alle Bestimmungen dieser EULA, 
wie für sonstige Lizenzen.

6.  AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder Sie noch 
Ihre Kundinnen und Kunden das SOFTWAREPRODUKT oder Teile hiervon in irgendein Land 
exportieren oder übermitteln, in das ein solcher Export oder eine solche Übermittlung durch die 
jeweils anwendbaren US-Bestimmungen oder Gesetze oder deutschen Bestimmungen beschränkt 
ist.

7. VERSCHIEDENES
Sofern Sie irgendwelche Fragen zu diesem EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt 
mit IBO aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: IBO Internet Software OHG, Wehrstr. 6,
41199 Mönchengladbach, Germany, vorzugsweise per e-Mail eula@shoppilot.de.

8. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.
IBO Internet Software gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum 
Zeitpunkt der Übergabe des Datenträgers (CD  oder Download per Internet) das 
SOFTWAREPRODUKT im wesentlichen gemäß der enthaltenen Dokumentation arbeitet. IBO ist 
nicht ersatzpflichtig für irgendwelche Schäden, die aufgrund der Benutzung des 
SOFTWAREPRODUKTs oder der Unfähigkeit das SOFTWAREPRODUKT zu benutzen, entstehen. 
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten 
von IBO verursacht wurden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentliche Gerichte am 
Sitz der IBO Internet Software  zuständig. Es ist deutsches Recht anwendbar. 

9. SALVATORSICHE KLAUSEL
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen  bestehen. Die 
Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der  unwirksamen Teile Regelungen zu 
treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.